Zum Thema „Witterungsbedingter Unterrichtsausfall“ gilt folgende Regelung:  Eine zentrale Koordinierungsstelle trifft diese Entscheidung.  Im Falle von Blitzeis, heftigen Unwettern, Orkanen, Schneechaos, etc. wird der Unterrichtsausfall für den Landkreis bekanntgegeben. Sie werden über die Notfallkontaktliste telefonisch darüber informiert. Bitte beachten Sie auch die Meldungen der Nachrichtendienste.